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Stehen datenschutzrechtliche Bedenken im Weg?

Datenschutzprüfung

Die Veröffentlichung von Daten setzt voraus, dass die Offenlegung nach dem geltenden (Datenschutz-)Recht zulässig ist. Mit dieser Checkliste kann überprüft werden, ob Datensätze unter Einhaltung des Datenschutzes veröffentlicht werden können.

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Einleitung

Für die Veröffentlichung von Open Data spricht vieles, doch ein wichtigter Aspekt steht dabei immer im Vordergrund: Die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechtes. Vor jeder Bereitstellung sollte daher sorgsam geprüft werden, ob keine Verletzung des Datenschutzes die Folge wäre.

Die Checkliste

Anhand dieser Checkliste der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe können Sie jeden Datensatz systematisch auf alle relevanten Datenschutzpunke untersuchen. Nur wenn für einen Datensatz in allen Punkten ein Nein gilt, kann er als Open Data veröffentlicht werden. Der Anhang enthält zusätzliche Erläuterungen u.a. zur Definition des Personenbezugs. Sollten Sie bei einem Aspekt unsicher sein, empfiehlt es sich die bei Ihnen im Amt mit dem Datenschutz beauftragte Person hinzuzuziehen.

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